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Finanzlexikon: infrastruktur

infrastruktur

Der Sammelbegriff Infrastruktur bezeichnet alle langlebigen Grundeinrichtungen personeller, materieller und institutioneller Art, die das Funktionieren einer arbeitsteiligen Volkswirtschaft garantieren.

Dazu gehören:

1. Technische Infrastruktur

* Versorgung
o Energie
+ Strom
+ Gas
+ Fernheizung
o Wasser
* Entsorgung
o Müll
o Abwasser
o Wertstoffe
* Verkehr
o öffentlicher Verkehr
+ Busse und Straßenbahnen
+ U- und S-Bahnen
+ Eisenbahnen
+ Luftverkehr (Flughäfen)
+ Wasserverkehr (Häfen, Kanäle, Schleusen)
o Individualverkehr
+ Fuß- und Radwege
+ Straßen und Autobahnen
+ Regelungs- und Wegweisungs-Einrichtungen
* Kommunikation
o Telefon
o Rundfunk
o Fernsehen
o Internet

2. Soziale Infrastruktur

* Verwaltung
* Dienstleistungen
o Schulen und andere Bildungseinrichtungen
o Kinderbetreuungs-Einrichtungen
o Krankenhäuser und Pflegedienste
o Polizei
o Feuerwehr und Rettungsdienste
* Kulturelle Einrichtungen

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